Über uns
Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 120 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
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EU-Staaten segnen Verbot ab
Die EU-Länder haben den Kommissionsvorschlag für ein Verbot des herbiziden Wirkstoffs Flutolanil mehrheitlich abgesegnet. Beratungsbedarf scheint es zu dem von Brüssel vorgeschlagenen Verbot von Flutolanil einem fungiziden Wirkstoff zu geben. Als Abbauprodukte der beiden Wirkstoffe gilt die "Ewigkeitschemikalie" Trifluoressigsäure (TFA). Diese steht in dringendem Verdacht, reproduktionstoxisch zu sein.
Die Zulassung des Pflanzenschutzwirkstoffs Flufenacet wird nicht erneut verlängert. Ein entsprechender Vorschlag der Europäischen Kommission wurde am Mittwoch (12.3.) im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) von den Mitgliedstaaten angenommen. Von verschiedenen Seiten hört AGRA Europe von einem einstimmigen Votum in der nicht-öffentlichen Sitzung. Angewendet wird Flufenacet in verschiedenen Herbizidprodukten. Verbreitet ist der Einsatz vor allem bei der Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz.
Die Abstimmung über den von der Kommission ebenfalls präsentierter Vorschlag für ein Verbot des Wirkstoffs Flutolanil wurde dem Vernehmen nach vertagt. Offenbar gibt es aufseiten der EU-Länder noch Beratungsbedarf. Hierbei handelt es sich um ein Fungizid, das in Deutschland in Pflanzenschutzmitteln für den Kartoffelanbau enthalten ist. Zudem wird es im Getreideanbau und bei Zuckerrüben gegen Basidiomyceten eingesetzt.
Den Verbotsvorschlag für Flufenacet hatte die EU-Kommission mit endokrinschädlichen Eigenschaften begründet. Die Behörde stützt sich hierbei auf die Bewertung der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA). Bei Flutolanil wiederum bemängelt die Kommission, dass obwohl die EFSA keine sogenannten kritischen Bereiche für den Wirkstoff festgestellt hat, es dennoch aufgrund mangelnder Daten Unsicherheiten bei der Risikobewertung gibt.
Bei beiden Wirkstoffen verweist die EU-Kommission zudem darauf, dass sie als Abbauprodukt die "Ewigkeitschemikalie" Trifluoressigsäure (TFA) bilden. TFA gehört zu der Gruppe der Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) und steht in dringendem Verdacht, reproduktionstoxisch für den Menschen zu sein. Die Kommission verweist in ihrer Antragsbegründung zudem auf eine von der Bayer AG durchgeführte Studie. Diese hatte gezeigt, dass bei Kaninchenföten schwerwiegende Missbildungen auftraten, nachdem ihnen TFA verabreicht wurden. AgE
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EU-Staaten segnen Verbot ab
Die EU-Länder haben den Kommissionsvorschlag für ein Verbot des herbiziden Wirkstoffs Flutolanil mehrheitlich abgesegnet. Beratungsbedarf scheint es zu dem von Brüssel vorgeschlagenen Verbot von Flutolanil einem fungiziden Wirkstoff zu geben. Als Abbauprodukte der beiden Wirkstoffe gilt die "Ewigkeitschemikalie" Trifluoressigsäure (TFA). Diese steht in dringendem Verdacht, reproduktionstoxisch zu sein.
Die Zulassung des Pflanzenschutzwirkstoffs Flufenacet wird nicht erneut verlängert. Ein entsprechender Vorschlag der Europäischen Kommission wurde am Mittwoch (12.3.) im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) von den Mitgliedstaaten angenommen. Von verschiedenen Seiten hört AGRA Europe von einem einstimmigen Votum in der nicht-öffentlichen Sitzung. Angewendet wird Flufenacet in verschiedenen Herbizidprodukten. Verbreitet ist der Einsatz vor allem bei der Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz.
Die Abstimmung über den von der Kommission ebenfalls präsentierter Vorschlag für ein Verbot des Wirkstoffs Flutolanil wurde dem Vernehmen nach vertagt. Offenbar gibt es aufseiten der EU-Länder noch Beratungsbedarf. Hierbei handelt es sich um ein Fungizid, das in Deutschland in Pflanzenschutzmitteln für den Kartoffelanbau enthalten ist. Zudem wird es im Getreideanbau und bei Zuckerrüben gegen Basidiomyceten eingesetzt.
Den Verbotsvorschlag für Flufenacet hatte die EU-Kommission mit endokrinschädlichen Eigenschaften begründet. Die Behörde stützt sich hierbei auf die Bewertung der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA). Bei Flutolanil wiederum bemängelt die Kommission, dass obwohl die EFSA keine sogenannten kritischen Bereiche für den Wirkstoff festgestellt hat, es dennoch aufgrund mangelnder Daten Unsicherheiten bei der Risikobewertung gibt.
Bei beiden Wirkstoffen verweist die EU-Kommission zudem darauf, dass sie als Abbauprodukt die "Ewigkeitschemikalie" Trifluoressigsäure (TFA) bilden. TFA gehört zu der Gruppe der Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) und steht in dringendem Verdacht, reproduktionstoxisch für den Menschen zu sein. Die Kommission verweist in ihrer Antragsbegründung zudem auf eine von der Bayer AG durchgeführte Studie. Diese hatte gezeigt, dass bei Kaninchenföten schwerwiegende Missbildungen auftraten, nachdem ihnen TFA verabreicht wurden. AgE
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EU-Staaten segnen Verbot ab
Die EU-Länder haben den Kommissionsvorschlag für ein Verbot des herbiziden Wirkstoffs Flutolanil mehrheitlich abgesegnet. Beratungsbedarf scheint es zu dem von Brüssel vorgeschlagenen Verbot von Flutolanil einem fungiziden Wirkstoff zu geben. Als Abbauprodukte der beiden Wirkstoffe gilt die "Ewigkeitschemikalie" Trifluoressigsäure (TFA). Diese steht in dringendem Verdacht, reproduktionstoxisch zu sein.
Die Zulassung des Pflanzenschutzwirkstoffs Flufenacet wird nicht erneut verlängert. Ein entsprechender Vorschlag der Europäischen Kommission wurde am Mittwoch (12.3.) im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) von den Mitgliedstaaten angenommen. Von verschiedenen Seiten hört AGRA Europe von einem einstimmigen Votum in der nicht-öffentlichen Sitzung. Angewendet wird Flufenacet in verschiedenen Herbizidprodukten. Verbreitet ist der Einsatz vor allem bei der Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz.
Die Abstimmung über den von der Kommission ebenfalls präsentierter Vorschlag für ein Verbot des Wirkstoffs Flutolanil wurde dem Vernehmen nach vertagt. Offenbar gibt es aufseiten der EU-Länder noch Beratungsbedarf. Hierbei handelt es sich um ein Fungizid, das in Deutschland in Pflanzenschutzmitteln für den Kartoffelanbau enthalten ist. Zudem wird es im Getreideanbau und bei Zuckerrüben gegen Basidiomyceten eingesetzt.
Den Verbotsvorschlag für Flufenacet hatte die EU-Kommission mit endokrinschädlichen Eigenschaften begründet. Die Behörde stützt sich hierbei auf die Bewertung der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA). Bei Flutolanil wiederum bemängelt die Kommission, dass obwohl die EFSA keine sogenannten kritischen Bereiche für den Wirkstoff festgestellt hat, es dennoch aufgrund mangelnder Daten Unsicherheiten bei der Risikobewertung gibt.
Bei beiden Wirkstoffen verweist die EU-Kommission zudem darauf, dass sie als Abbauprodukt die "Ewigkeitschemikalie" Trifluoressigsäure (TFA) bilden. TFA gehört zu der Gruppe der Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) und steht in dringendem Verdacht, reproduktionstoxisch für den Menschen zu sein. Die Kommission verweist in ihrer Antragsbegründung zudem auf eine von der Bayer AG durchgeführte Studie. Diese hatte gezeigt, dass bei Kaninchenföten schwerwiegende Missbildungen auftraten, nachdem ihnen TFA verabreicht wurden. AgE


